Ein Job beim SKFM! Ein Job beim SKFM!

unsere Stellenangebote

Auf den folgenden Seiten finden Sie unsere Stellenangebote. Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Arbeit des SKFM Düsseldorf.

weitere Infos

Der Adoptions- und Pflegekinderdienst

Ulmenstraße 75
40476 Düsseldorf

Tel.  0211/4696 – 180
Fax: 0211/4696 – 190
adoptions-pflegekinderdienst@skfm-duesseldorf.de


Angebote

Der Fachbereich umfasst:

  • Adoptions- und Pflegekinderdienst
  • Erziehungsfamilien
  • Mitwirkung an Auslandsadoptionen
  • familiäre Bereitschaftsbetreuung
  • Gastfamilien

Wir vermitteln Kinder, die nicht oder zeitweise nicht in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen können, in geeignete Adoptiv- und Pflegefamilien oder Erziehungsfamilien und familiäre Bereitschaftsfamilien.

Wir beraten und begleiten:

  • Mütter und Väter, die ihre Kinder nicht selbst versorgen und erziehen können, vor und nach einer Vermittlung
  • Paare und Familien, die einem Kind, das eine neue Familie braucht, ein liebevolles Zuhause geben können
  • Adoptivfamilien nach erfolgtem Adoptionsabschluss
  • Paare und Familien, die ein Kind aus dem Ausland aufnehmen möchten
  • Adoptiv- und Pflegefamilien und ihre Kinder in langjährigem Zusammenleben in Einzel- und Gruppenangeboten
  • jugendliche und erwachsene Adoptierte auf der Suche nach ihren Wurzeln
  • Stiefeltern im Adoptionsverfahren

Wir bereiten Menschen, die sich die Aufnahme eines Kindes in ihre Familie wünschen umfassend auf diese Lebensaufgabe vor.


Häufig gestellte Fragen:

Wissenswertes rund um das Thema Adoption

Die Entscheidung für eine Adoption ist eine bedeutende Lebensentscheidung für alle Beteiligten, die fundiert und verantwortungsvoll zu treffen ist.

Adoptionsvermittlungsstellen können im Entscheidungsprozess verlässlich und fachlich kompetent unterstützen.

Adoptierte sind Menschen mit zwei Familien. Die Adoption ist eine Herausforderung für alle Beteiligten, aber in manchen Lebenssituationen auch eine große Chance.

Adoption ist...

  • … ein lebenslanges Thema für alle Beteiligten,
  • … eine unverzichtbare Hilfeform für Mütter / Eltern, die nicht mit ihrem Kind zusammenleben können,
  • … ein Weg für Menschen, Familie leben zu können,
  • … für manche Stiefelternfamilien ein wichtiges Thema.

Unsere Adoptionsvermittlungsstelle...

  • ... gibt es seit vielen Jahrzehnten,
  • … ist staatlich anerkannt, 
  • ... begleitet alle Personen, die zum Vermittlungsprozess gehören: die Herkunftsfamilien / leiblichen Eltern der Kinder, die Kinder und die aufnehmende Familie,
  • … steht Ihnen offen, egal welcher Konfession Sie angehören, egal in welcher Familienform Sie leben und egal welcher Nation Sie angehören,
  • … hier arbeiten erfahrene Fachkräfte gemeinsam als Team.

Und das könnte auch noch von Interesse sein:

  • Herkunftsfamilien werden von uns so lange begleitet, wie sie es wünschen.
  • Adoptivbewerber werden umfassend von uns auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet.
  • Adoptivfamilien werden nach Adoptionsabschluss, wenn sie es wünschen, kontinuierlich und langfristig begleitet.
  • Herkunftssuchende finden bei uns kompetente Ansprechpartner und Unterstützung bei ihrer Suche.
  • Stiefelternadoptionen haben in den vergangenen Jahrzehnten an Bedeutung gewonnen und werden von uns selbstverständlich kompetent begleitet.

 

Wissenswertes rund um die Vollzeitpflege

Wer kann Pflegefamilie werden?

Wir vermitteln Kinder mit unterschiedlichen Bedürfnissen und brauchen daher auch sehr unterschiedliche Familien, die gerne Kinder aufnehmen möchten. Da wo Menschen bereit sind verlässlich füreinander Verantwortung zu übernehmen, kann auch ein guter Platz für Kinder sein. Wir möchten die Realitäten einer sich verändernden Gesellschaft abbilden, daher sind uns alle Familienformen - verheiratete und unverheiratete sowie gleichgeschlechtliche Paare und Einzelpersonen, die sich der Aufgabe stellen wollen , einem Kind ein Zuhause zu geben  – herzlich willkommen.

Müssen Pflegeeltern katholisch sein, wenn sie mit unserem Träger kooperieren möchten?

Nein, Pflegefamilien müssen nicht konfessionell gebunden sein.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Pflegepersonen werden sorgfältig auf ihre Aufgabe vorbereitet.

Neben den Formalitäten, wie ein erweitertes Führungszeugnis, einem Gesundheitszeugnis sowie einem Einkommensnachweis, die einzuholen sind, erwarten wir die Teilnahme an dem Vorbereitungsverfahren unseres Dienstes. Darüber hinaus ist eine stabile Persönlichkeit eine Grundvoraussetzung für die Aufnahme eines Pflegekindes.

Wie werden Pflegefamilien vorbereitet?

Der SKFM hat ein Konzept zur Vorbereitung von Pflegeeltern, nach dem seit vielen Jahren gut und fundiert gearbeitet wird. Dieses Konzept ist immer wieder an den fachlichen Erkenntnissen und Entwicklungen in der Pflegekinderhilfe weiter fortgeschrieben worden.

Wir stellen dieses Konzept interessierten Menschen gerne in einem Informationstermin vor. Insgesamt dauert die Vorbereitungszeit etwas mehr als 6 Monate. Sie werden zu einem Seminar und zu Einzelgesprächen eingeladen.

Uns ist es wichtig, dass Sie uns und wir Sie als potentielle Pflegepersonen gut kennenzlernen. Nur dann können wir fundiert und vertrauensvoll Vermittlungsprozesse gestalten.

Welche Unterstützung erhalten Pflegeeltern?

Pflegeeltern erhalten finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld, einem Erziehungsbeitrag, sowie anteiligem Kindergeld. Pflegeeltern haben Anspruch auf Elternzeit, nicht aber auf Elterngeld.

Der SKFM sichert Pflegefamilien eine regelmäßige Beratung zu.  Darüber hinaus sind alle Pflegefamilien eingeladen an den Angeboten des Fachbereichs wie Gesprächskreise, Fortbildungen, gemeinsamen Familienwochenenden und an Festen teilzunehmen. Das gesamte weitere Beratungsnetzwerk des SKFM kann selbstverständlich ergänzend genutzt werden.

Durch das Jugendamt erhalten Pflegefamilien in Form von regelmäßigen Hilfeplangesprächen nach § 36 SGB VIII und § 37 SGB VIII Unterstützung.

Welche Kinder werden in Vollzeitpflege vermittelt?

Kinder, die in Pflegefamilien vermittelt werden, haben mitunter schwerwiegende Erfahrungen wie Vernachlässigung, Gewalt oder Missbrauch in ihren Herkunftsfamilien gemacht. Die Eltern können aus unterschiedlichen Gründen ihren Kindern nicht verlässlich gerecht werden. Oft häufen sich Probleme in den Familien, so dass eine Fremdunterbringung der Kinder unerlässlich wird.

In vielen Fällen werden die Kinder zunächst in Bereitschaftspflegefamilien vorübergehend aufgenommen, bis entschieden ist, ob die Kinder wieder in ihre Familie zurückkehren können oder eine Vermittlung für lange Zeit in einer Vollzeitpflegefamilie erfolgen soll.

Wie kommt ein Kind in eine Pflegefamilie?

Die Vermittlung geschieht in mehreren Schritten:

  1. Der Pflegekinderdienst des SKFM erhält von Jugendämtern die Anfrage nach geeigneten Pflegeltern für ein Kind.
  2. Nach einer gründlichen Bedarfsermittlung durch die Fachberatenden werden die für dieses Kind passenden Bewerber*innen angesprochen.
  3. Die angesprochene Familie erhält alle Informationen zum Kind.
  4. Alle Beteiligten – Fachleute, leibliche Eltern und Pflegepersonen lernen sich kennen.
  5. Die Pflegepersonen lernen das Kind kennen und treffen danach eine Entscheidung, ob sie den Weg der Vermittlung weitergehen möchten.
  6. Jetzt beginnt der eigentliche zeitintensive Vermittlungsprozess. Die Pflegeeltern und das Kind lernen sich immer besser kennen und verbringen immer mehr Zeit miteinander, bis das Kind das Signal gibt, das der Wechsel stattfinden kann. Wie lange dieser Prozess braucht, ist von Fall zu Fall verschieden.
  7. Wenn ein Kind in die Familie umgezogen ist, wünschen wir dem Kind sehr, dass Sie sich Zeit nehmen, ein Jahr in Elternzeit zu gehen, um den „Ankommensprozess“ des Kindes gut begleiten zu können.

…. Und Alles Weitere…..

…besprechen wir gerne im persönlichen Gespräch. Wir freuen uns, wenn sie sich bei uns melden.

Wissenswertes rund um die Verwandtenpflege

Was bedeutet Verwandtenpflege?

Sie befassen sich mit dem Gedanken, ein Kind aus ihrem sozialen Umfeld oder ihrer Familie bei sich aufzunehmen, da sich die leiblichen Eltern nicht oder nicht ausreichend um das Kind kümmern können. In diesen Fällen spricht man von Netzwerk- bzw. Verwandtenpflege.

Wenn Sie bis zum 3. Grad mit dem Kind verwandt oder verschwägert sind (also Ur- Großeltern, Geschwister, Tanten, Onkel sowie Nichten und Neffen sind ), benötigen Sie keine behördliche Erlaubnis, um das Kind aufzunehmen. Dies ist Ihre private Entscheidung und gilt somit als innerfamiliäre Hilfe.

Solche Pflegeverhältnisse auf privater Basis erhalten keine besondere Unterstützung vom Staat. Sie können mit Ihren Fragen jedoch alle Beratungsangebote der Jugendhilfe nutzen.

Neben diesen Pflegeverhältnissen auf privater Basis können Kinder auch auf Antrag der Sorgeberechtigten bei ihren Verwandten leben. Hier erhalten Sie begleitende Beratung durch einen Pflegekinderdienst und finanzielle Unterstützung. Wenn Sie weiterlesen, erfahren Sie mehr zu dieser Form der Verwandtenpflege.

Wie werden Sie eine „offizielle“ Verwandtenpflegefamilie?

Um Verwandtenpflegefamilie zu werden, müssen die Sorgeberechtigten des Kindes, das Sie aufnehmen möchten, einen Antrag auf „Hilfe zur Erziehung“ beim zuständigen Jugendamt stellen.

Daraufhin beauftragt das Jugendamt unseren Pflegekinderdienst, eine offizielle Prüfung der Verwandtenpflegefamilie durchzuführen. Das Jugendamt möchte wissen, ob sie in der Lage sind das Kind gut zu versorgen.

Wir werden Sie kennenlernen und mit Ihnen über Ihre Ideen und Vorstellungen sprechen, wie Sie das Kind, das bei Ihnen leben wird, unterstützen können. Außerdem müssen noch verschiedene Unterlagen ausgefüllt und eingereicht werden. Dabei helfen wir Ihnen gerne.

Welche Voraussetzungen sollten Sie erfüllen?

Die wesentliche Voraussetzung, damit eine Verwandtenpflege gelingen kann, ist Ihre Bereitschaft zu einer verlässlichen Zusammenarbeit mit den Fachkräften der Jugendhilfe und den leiblichen Eltern des Kindes. Sie sollten Zeit, ausreichend Platz und Kraft haben, das Kind, das sie aufnehmen wollen, zu begleiten. Gut wäre, wenn die Eltern des Kindes nichts gegen eine Unterbringung des Kindes bei Ihnen haben, denn sie werden sich sicher gerne weiter – in welcher Intensität auch immer -  für ihr Kind verantwortlich fühlen wollen. Auch an dieser Stelle steht Ihnen der Pflegekinderdienst hilfreich zur Seite

Mit welcher Unterstützung können Sie rechnen?

Wenn sie als offizielle Verwandtenpflegestelle anerkannt sind haben Sie ein Anrecht auf unterschiedliche Unterstützungsangebote. Diese umfassen:

  1. Die finanzielle Unterstützung – d.h. Sie erhalten monatliches Pflegegeld, und einen Erziehungsbeitrag und zusätzliche einmaligen Beihilfe für besondere Anlässe
  2. Unterstützung in Erziehungsfragen und bei besonderen Themen, dazu kommen wir auch regelmäßig zu Ihnen nach Hause
  3. Unterstützung und bei Besuchskontakten des Kindes mit seinen leiblichen Eltern
  4. Bei Bedarf Unterstützung in der Kooperation mit anderen Fachleuten und Therapeuten, Beratungseinrichtungen, Fachärzten oder schulischen Institutionen
  5. Möglichkeit zur Teilnahme an internen Fortbildungen, Festen und Gesprächskreisen (Vernetzung mit anderen Verwandtenpflegefamilien)

Mit wem arbeiten Sie zusammen?

Als offizielle Verwandtenpflegestelle gem. §33 SGB VIII leisten Sie öffentliche Hilfe in Ihrem privaten Lebensumfeld. Dies bedeutet, dass Sie sich grundsätzlich damit einverstanden erklären, mit unterschiedlichen Fachkräften aus dem pädagogischen Bereich zusammenzuarbeiten. Die Fachkräfte werden Sie und das Kind regelmäßig in Ihrem Zuhause besuchen.

Und was Sie sonst noch wissen sollten?

Weitere Fragen besprechen wir gerne mit Ihnen persönlich. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Sie erreichen unser Sekretariat  zu den Bürozeiten unter der Telefonnummer 0211/46 96 180

 

Wissenswertes rund um die Bereitschaftspflege

Was bedeutet familiäre Bereitschaftsbetreuung?

Die familiäre Bereitschaftsbetreuung bietet Kindern (meist im Alter von 0-3 Jahre), die in Krisensituationen nicht bei ihren Eltern und Herkunftsfamilien leben können, einen Schutz- und Schonraum auf Zeit. Während der Zeit der familiären Bereitschaftsbetreuung soll eine Perspektivklärung für das Kind erfolgen. Bereitschaftsbetreuung ist eine Form von Vollzeitpflege und eine Hilfeform der Hilfen zur Erziehung nach §27 ff SGB VIII.

Wer kann familiäre Bereitschaftsbetreuung machen? Was bringen Sie als Bereitschaftsfamilie mit?

Als Bereitschaftsbetreuungsfamilie bieten Sie einem Kind auf Zeit einen sicheren Ort. Kinder kommen in belastenden Situationen zu Ihnen und bringen unterschiedliche Vorerfahrungen mit. Sie benötigen Menschen, die geduldig und liebevoll auf sie eingehen und sie annehmen können, wie sie sind.

Diese Aufgabe kann von Familien, Paaren und alleinstehenden Personen übernommen werden. Wichtig ist, dass die Betreuungsperson des Kindes für die Zeit der Betreuung keine sozialversicherungspflichtige Anstellung hat. Sie sollten Flexibilität und Belastbarkeit mitbringen, um das Kind in der aktuell ungeklärten Lebenssituation zu begleiten.

Deshalb gehen wir davon aus, dass es sinnvoll ist für diese verantwortliche Tätigkeit eine Altersgrenze festzulegen. Sie liegt derzeit bei 70 Jahren. Wir machen die Erfahrung, dass gerade eigene Erziehungserfahrung bei der Aufnahme eines Kindes hilfreich sein kann. Eine gute Beobachtungsgabe und Einfühlungsvermögen helfen darüber hinaus sehr.

Wichtig ist, dass Sie ausreichend Platz für das Kind haben, ein Kinderzimmer ist Voraussetzung.

Wie wird man Bereitschaftsbetreuungsfamilie?

Wenn Sie Interesse an Bereitschaftsbetreuung haben, können Sie jederzeit ein unverbindliches Informationsgespräch mit uns vereinbaren. Dies kann sowohl telefonisch als auch persönlich erfolgen. Wir nehmen uns gerne Zeit um allgemeine und individuelle Fragen gemeinsam zu besprechen. Im persönlichen Kontakt lassen sich die meisten Fragen am besten besprechen.

Haben Sie sich entschieden Bereitschaftsbetreuungsfamilie zu werden, bereiten wir Sie inhaltlich fundiert im Rahmen von persönlichen Gesprächen auf diese Aufgabe vor. Der Prozess der Vorbereitung ist ergebnisoffen und dient auch dazu, dass Sie ein Gespür/eine Vorstellung entwickeln können, welches Kind mit welchen Vorerfahrungen von Ihnen begleitet werden könnte.

Wie lange bleibt ein Kind in Rahmen von Bereitschaftsbetreuung in Ihrer Familie?

Die Verweildauer der Kinder ist unterschiedlich und zu Beginn der Hilfe nicht immer einschätzbar. In der Regel ist jedoch davon auszugehen, dass ein Kind im Rahmen von Bereitschaftsbetreuung einige Monate bei Ihnen lebt.

Als zuständiger Pflegekinderdienst sind wir sehr bemüht an der Perspektivenentwicklung für die Kinder mitzuarbeiten, um die Verweildauer im Sinne der Kinder möglichst kurz zu halten.

Welche Aufgaben haben sie als Bereitschaftsbetreuungsfamilie?

Ihre wichtigste Aufgabe ist es das Kind im Alltag zu versorgen und seine Entwicklung zu begleiten. Sie geben ihm Sicherheit, Struktur, Ruhe und Geborgenheit. In enger Abstimmung mit den Fachberaterinnen, begleiten Sie das Kind bei Bedarf zu Ärzten und Therapeuten.

Im Rahmen von Bereitschaftsbetreuung finden regelmäßige Kontakte zur Herkunftsfamilie des Kindes statt. Diese Kontakte werden von den Mitarbeitenden des Pflegekinderdienstes immer in den Räumen des Pflegkinderdienstes gestaltet. Sie begleiten das Kind vor den Besuchskontakten, währenddessen und danach.

Nach einer erfolgten Perspektivklärung für das Kind und seine Herkunftsfamilie, findet eine Überleitung in einen neuen Lebensabschnitt statt. Das kann eine Vermittlung in eine Dauerpflegefamilie oder eine Heimeinrichtung sein oder eine Rückführung zu den leiblichen Eltern. Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir diesen, für das Kind sehr sensiblen, Übergang.

Wie werden Bereitschaftsbetreuungsfamilien unterstützt?

Die Bereitschaftsbetreuungsfamilien werden durch uns auf ihre Aufgabe gut vorbereitet. Nach der Aufnahme werden Sie von uns eng pädagogisch begleitet und beraten.

Sie erhalten vom Jugendamt Pflegegeld und einen sog. Erziehungsbeitrag für die Zeit der Bereitschaftsbetreuung.

Es finden regelmäßige Austausch- und Schulungstreffen zwischen unseren Mitarbeiter/innen und den Bereitschaftsbetreuungsfamilien des SKFM Düsseldorf e.V. statt.

In Krisen erhalten die Bereitschaftsbetreuungsfamilien schnell und unkompliziert Unterstützung durch die Fachberatung und das gesamte Beratungsnetz des SKFM Düsseldorf e.V.

Wir freuen uns auf die Zusammen Arbeit mit Ihnen

Ihre Ansprechpartnerinnen

Frau Rein   Tel.: 0211/ 4696 154

Frau Orlob Tel.: 0211/ 46 96 189

 

 

 

Leitung

Frau Ursula Hennel
Dipl.- Sozialarbeiterin

Das Team besteht aus 10 KollegInnen. Alle verfügen über eine Ausbildung im Bereich Soziale Arbeit / Sozialpädagogik und haben eine langjährige Berufserfahrung einschließlich verschiedener Zusatzqualifikationen.


Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag

08.30 bis 12.15 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag

08.30 bis 13.00 Uhr

und nach persönlicher Vereinbarung

Der Jahresring 2023 steht Ihnen zum Download zur Verfügung:

Jahresring 2023
08.01.24, Größe: 17,57 MB
Jahresring 2022
05.05.23, Größe: 3,78 MB
Jahresring 2021
05.05.23, Größe: 3,64 MB
Jahresring 2020
22.12.20, Größe: 3,16 MB
Jahresring 2019
15.06.20, Größe: 3,24 MB
Jahresring 2018
15.06.20, Größe: 2,13 MB
Jahresring 2016
15.06.20, Größe: 1,58 MB
Jahresring 2015
15.06.20, Größe: 5,82 MB

Ihr Weg zu uns

Straßenbahnlinien 707, 705 Haltestelle Spichernplatz
Ulmenstraße 75 (blaue Haustür)

ohne Titel

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