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Auf den folgenden Seiten finden Sie unsere Stellenangebote. Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Arbeit des SKFM Düsseldorf.

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Übernahme von Energiekosten beim SKFM Düsseldorf im Rahmen des Härtefallfonds

"Energie".

Aufgrund steigender Energie- und Lebenshaltungskosten geraten immer mehr Menschen in finanzielle Schwierigkeiten. Insbesondere Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen, sind davon stark betroffen.

Das Erzbistum Köln hat daher den Härtefallfonds Energie ins Leben gerufen. Die Mittel für diesen Fonds stammen aus den zusätzlichen Kirchensteuereinnahmen durch die Energiepreispauschale. Mit diesen Mehreinnahmen möchte das Bistum Menschen in Not unterstützen. Ziel des Härtefallfonds ist es, Sperren durch den Energieversorger zu vermeiden und Wohnraum zu erhalten.

Beim SKFM und dem Caritasverband Düsseldorf können Düsseldorfer BürgerInnen dieses Jahr einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Jahresabrechnung von Strom und Heizkosten stellen. Es handelt sich um eine einmalige Hilfe.

Übernommen werden können:

  • Bei Beziehern von Bürgergeld (SGB II), Grundsicherung (SGB XII) und Asylbewerberleistungen die Jahresabrechnung für den Haushaltsstrom (offene Abschläge können nicht berücksichtigt werden!)
  • Bei Beziehern von BaföG, Ausbildungsbeihilfe, Wohngeld und Haushalten mit geringem Einkommen die Jahresabrechnung für Haushaltsstrom und/oder Jahresabrechnung für Heizkosten.
  • Haushalte mit geringem Einkommen (Netto, Höchstgrenze)
  • Einpersonenhaushalt bis zu 1900 €
  • Zweipersonenhaushalt bis zu 2800 €
  • Dreipersonenhaushalt bis zu 3500 €
  • Vierpersonenhaushalt bis zu 4000 €
  • Fünfpersonenhaushalt bis zu 4500 €
  • Bei jeder weiteren Person steigt das zu berücksichtigende mtl. Nettoeinkommen um 500 €
  • Evtl. können Maßnahmen zur Reduzierung der Energiekosten (weiße Ware/schaltbare Steckdosenleisten, Lampen, Duschköpfe usw.) gezahlt werden. Hier ist eine vorherige Energieberatung, z.B. durch den Caritasverband, erforderlich.

Der Antrag kann beim SKFM Düsseldorf gestellt werden, eine vorherige telefonische oder eine Kontaktaufnahme per Mail wird empfohlen:

Ansprechpersonen:

Christiane Schwarz Tel.: 0211 4696- 221 oder 4696 – 170

E-Mail: schwarz.christiane@skfm-duesseldorf.de

Mareike Bochmann Tel.: 0211 4696 – 244 oder 4696 - 170

E-Mail bochmann.mareike@skfm-duesseldorf.de

Beschäftigte des SKFM Düsseldorf e.V. können aus Gründen der Interessenkollision, einen Antrag ausschließlich beim Caritasverband Düsseldorf stellen.


Prävention in Coronazeiten

Infopost, Dezember 2020

Mein Name ist Sonja Cremer, seit 3 Jahren vermittle ich Finanzkompetenz. Dieser Bereich der Schuldenprävention richtet sich an unterschiedliche Zielgruppen, unterschiedlichsten Alters und fand bis zum Beginn der Pandemie immer in den anfragenden Einrichtungen statt.

Mit dem Beginn des Lockdowns hatte ich zunächst meine letzte Präsensveranstaltung. Alle bereits vereinbarten Termine konnten nicht mehr stattfinden. Ab Sommer kamen dann endlich wieder vereinzelte Anfragen. Seit Ende der Sommerferien läuft es wieder relativ normal. In Schulen und in der Jugendberufshilfe habe ich wöchentlich mehrere Termine. Die Hygienekonzepte stehen- das Desinfizieren der Hände vor Betreten des Klassenraumes ist zur Normalität geworden und die Maskenpflicht ist für alle selbstverständlich.

Ich bin sehr froh, dass es wieder läuft!!

Doch auch als nichts lief wollte ich meine Arbeit weiter voranbringen. Ich wollte Neues ausprobieren und Digitales wagen. Und so arbeitete ich in dieser Zeit zusammen mit dem Zentrum für Ökonomische Bildung in Siegen (Zöbis) https://www.wiwi.uni-siegen.de mit an einem Kapitel zur Budgetplanung, das auf der Seite https://finanzielle-bildung.nrw Schülern und Lehrern im Online Format unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden soll. Auch die Kolleginnen der anderen Düsseldorfer Schuldnerberatungsstellen fanden die Idee super. Als Mitglieder des Netzwerk Finanzkompetenz NRW https://www.netzwerk-finanzkompetenz.nrw.de wollen wir dieses wichtige Verbraucherthema für Jugendliche und junge Erwachsene in Form von digitalen Lerneinheiten aufbereiten und im Unterricht einsetzen.

So, die Zukunftsvision

Schuldner in der Warteschleife

Infopost, Dezember 2020

Bald ist Weihnachten und noch immer keine Insolvenzreform in Sicht-
Zum 1. Juli 2020 veröffentlichte die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht eine Pressemitteilung zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahren auf drei Jahre. Die Umsetzung der Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahren solle bereits zum 1. Oktober 2020 erfolgen.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärte dazu:
„Die Coronakrise hat uns noch einmal deutlich vor Augen geführt, wie schnell und unerwartet man in finanzielle Schwierigkeiten geraten kann. Mit meinem Gesetzentwurf wollen wir überschuldeten Unternehmen, Selbständigen und Privatpersonen einen schnelleren Neuanfang ermöglichen. Mit der Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre sorgen wir dafür, dass Betroffene schneller wieder aktiv am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können.“
Von der Verkürzung der Verfahrensdauer können nur die Schuldner profitieren, die ihre Insolvenzanträge nach der Gesetzesänderung stellen. Derzeit dauern die Restschuldbefreiungsverfahren noch 5 oder gar 6 Jahre.
Dies führte dazu, dass viele Schuldner, im Vertrauen auf die angekündigte baldige Gesetzesänderung, keine Verbraucherinsolvenzanträge beim Insolvenzgericht einreichten. Die angekündigte Gesetzesänderung blieb jedoch aus und es ist immer noch nicht abzusehen, wann die in Aussicht gestellte Gesetzesänderung verabschiedet wird.
Für die Schuldnerberatungsstellen und die Schuldner hat dies gravierende Auswirkungen. Die Stagnation löst bei unseren Klienten Unsicherheiten und Ängste aus. Ständig werden wir kontaktiert und gefragt, wann es denn endlich weitergeht. Wir können hierauf keine Antwort geben. In unserer Beratungsstelle haben wir bereits einen Rückstau von nahezu 250 anstehenden Insolvenzanträgen. Auch die Gläubiger möchten Klärung der Situation und drohen mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, dies erhöht die Stressfaktoren für unsere Ratsuchenden nochmals.
Die Situation ist für alle Beteiligten äußerst unbefriedigend. Wir hoffen, dass die versprochene Insolvenzreform so zeitnah wie möglich umgesetzt wird.

Soziale Beratung in Corona-Zeiten

Für Besucher geschlossene Behörden, Arbeitgeber die in Folge der Corona-Maßnahmen vorübergehend oder dauerhaft schließen müssen, Kurzarbeit, Kündigungen, Existenzängste.

Wer dieser Tage die Nachrichten liest, erfährt eine erschreckende Nachricht nach der anderen. Die Menschen sind verunsichert, verängstigt, in ihrer Existenz bedroht. Der Wegfall oder die Kürzung von Arbeitseinkünften führt zu einer Vielzahl an Menschen, die Arbeitslosengeld oder ergänzende Sozialleistungen beantragen müssen. Die Behörden sind für den Besucher geschlossen. Viele fühlen sich mit ihren Sorgen allein gelassen.

In dieser schwierigen Phase steht der Fachbereich Soziale Beratung den Menschen in ihren Existenzängsten zur Seite, bietet ein offenes Ohr für ihre Nöte und unterstützt bei dem Weg aus der finanziellen Not. Es ist wichtig den Menschen zu signalisieren, dass sie nicht im Stich gelassen werden.

Durch die reduzierten Einkünfte oder die vorübergehende Untersagung der Gewerbeausübung rutschen viele Privatleute aber auch Kleingewerbetreibende immer tiefer in die Überschuldung. Kreditraten oder laufende Verträge können nicht mehr bedient werden und eine Besserung ist nicht in Sicht. Wenn gar nichts mehr geht, bleibt der Ausweg aus der Überschuldung durch ein Insolvenzverfahren.

In Folge der Corona-Pandemie wird die Bundesregierung eine Gesetzesänderung des Insolvenzrechts vorziehen und hat die Reduzierung der Insolvenzlaufzeit von sechs auf drei Jahre in Aussicht gestellt. Es ist ein Segen, dass somit sowohl Privatpersonen als auch Gewerbebetreibenden die Möglichkeit eines schnelleren Neustarts eröffnet wird. Für viele Menschen ist dies derzeit ein Licht am Ende des Tunnels. Ursprünglich sollte das Gesetz bereits zum 01.10. verabschiedet werden und in Kraft treten. Leider war das so nicht umzusetzen. Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle wartet nun auf die endgültige Gesetzesfassung, um viele ihrer Kunden auf dem Weg in einen wirtschaftlichen Neustart zu begleiten.

Maike Goertz

Schuldnerberaterin

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