Kurberatung
Metzer Str. 18/20
40476 Düsseldorf
Tel. 0211/4696-226
Fax: 0211/4696-239
esperanza@skfm-duesseldorf.de
Hier erhalten Sie Informationen über unsere Angebote rund um Vorsorge, Rehabilitation und Nachsorge für mehr Gesundheit, Selbstbestimmung und Lebendigkeit in der Familie. Wir beraten Sie gerne über die Angebote folgender Maßnahmen:
- Mütterkuren / Väterkuren
- Mutter-Kind-Kuren / Vater-Kind-Kuren
- Kuren für Pflegende von Familienmitgliedern
Unsere Angebote in den Fachkliniken des Müttergenesungswerks arbeiten auf einen Wechsel für Ihr Leben hin - für mehr Gesundheit, Selbstbestimmung, Glück und Lebendigkeit in der Familie.
Mehr Informationen erhalten Sie bei unseren kooperierenden Stellen unter:
https://www.muettergenesung-koeln.de/
Informationen für eine Mutter/Vater-Kind-Kur
Erschöpfung, Krankheit, Gesundheitsprobleme, Stress in Familie und Beruf. Manchmal ist einfach alles zu viel!
Eine Kur kann helfen die Akkus wieder aufzuladen und Sie dabei zu unterstützen ihre bisherigen Gewohnheiten und Muster neu zu strukturieren.
Für eine schnelle Orientierung haben wir für Sie, das wichtigste zum Thema Kur kurz zusammengefasst:
- Med. Indikationen nach §§ 24 und 41 SGB V – Der Arzt muss ein Attest für eine Kur ausstellen!
- Auszureichende Deutschkenntnisse, um an den Gesprächen, Beratungsangeboten in der Kur teilzunehmen und zu verstehen.
- Wichtig: eine Kur ist kein Urlaub!
Der Kuralltag wird in einem strikten Tagesablauf mit Gesprächen, Vorträgen, Kur- und Sportanwendungen bestimmt sein, die Disziplin und Mitarbeit voraussetzen.
- Kinder bis 12 Jahren dürfen auch als gesunde Begleitkinder mitgenommen werden, danach besteht die Möglichkeit einer Mütter/ Väter Kur solang das jüngste Kind unter 18 Jahre ist.
- Eine Kur ist nur alle 4 Jahre möglich.
- Für die Kur ist ein Eigenteil von 220.- € zu leisten.
Ziele einer Mutter/Vater-Kind-Kur
- Psychische Erschöpfungssyndrome vermindern – lernen die eigene Widerstandfähigkeit zu fordern.
- Mutter-Kind Interaktion stärken.
- Verminderung der Infektanfälligkeit.
- Selbstwirksamkeit und das Selbstwertgefühl nachhaltig zu stärken.
Eine Kur basiert auf einem ganzheitlichen und frauenspezifischen Ansatz. Körperliche, psychische und soziale Aspekte von Krankheiten und Beschwerden werden integriert behandelt, die gesamte Lebenssituation der Frau ist Ausgangspunkt aller medizinischen und therapeutischen Maßnahmen.
Die Frauen sollen durch die Therapien in die Lage versetzt werden, Zusammenhänge zwischen ihre belastenden Lebensumstände und ihren Erkrankungen zu erkennen.
Alle Schulungen während der Kurmaßnahme zielen darauf ab, die Lebensgewohnheiten zu verbessern und positive Erkenntnisse einzuüben.
Sie dienen der Verbesserung oder Stabilisierung der Gesundheit und erfordert aktive Mitarbeit.
Informationen für eine Kur für pflegende Angehörige
Die Pflege und Versorgung Angehöriger insbesondere in der häuslichen Umgebung kostet viel Kraft und Energie. Unabhängig von der Erkrankung des Angehörigen werden Pflegende
gefordert und sind oft fremdbestimmt. Alltägliche Dinge werden zum Luxus und eigene Bedürfnisse werden hintenangestellt.
Vielen pflegenden Angehörigen ist nicht bekannt, dass sie eine Kur (stationäre Vorsorge- und Rehamaßnahme) in Anspruch nehmen können, um ihre Gesundheit und Pflegefähigkeit
zu erhalten. Die ganzheitliche medizinische Maßnahme dient der körperlichen und seelischen Stärkung und berücksichtigt die individuelle Situation. Ihre Beratungsstelle unterstützt Sie dabei, die Versorgung Ihres Angehörigen während der Kur sicher zu stellen. In einigen Kliniken besteht auch die Möglichkeit den Pflegebedürftigen mitzunehmen oder in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung in der Nähe unterzubringen.
Ihr Weg in eine Kur für pflegende Angehörige
Sie können eine Kur beantragen, wenn
- Sie einen Angehören pflegen
- die Pflegesituation Sie stark belastet und sich auf ihren Gesundheitszustand auswirkt
- Sie gesetzlich krankenversichert sind
- die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt wurde und seit mindestens 6 Monaten besteht
Voraussetzung für die Bewilligung des Antrags durch die Krankenkasse ist eine ärztliche Verordnung*, welche die Notwendigkeit der Kurmaßnahme bescheinigt.
* Kuranspruch nach §§23 bzw. 40 SGB V
Wir beraten und begleiten Sie gerne im Prozess.
Kontakt:
Erika Schulz, Kurberaterin
Tel.: 0211/4696-145
Schulz.Erika@skfm-duesseldorf.de
Margit Turowski, Kurberaterin pflegende Angehörige
Tel.: 0211/4696-226
Turowski.Margit@skfm-duesseldorf.de