1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Sozialdienst katholischer Frauen und Männer Düsseldorf e.V.
Ulmenstraße 67
40476 Düsseldorf
Gründungsjahr: 1903
2. Satzung
3. Freistellungsbescheid
Der SKFM Düsseldorf e.V. fördert im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne der Förderung des Wohlfahrtswesens ( § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO) und ist nach § 5 Abs.1 Nr. 9 KStG 2020 von der Körpershaftssteuer befreit.
(Finanzamt Düsseldorf, Steuernummer 105/5891/1033, 25.11. 2022)
4. Name und Funktion von Entscheidungsträgern
1. die Mitgliederversammlung,
2. der Vereinsrat,
3. der Vorstand.
Marie Luise Eßer - Petersen
Edith Fieger, stv. Vereinsratsvorsitzende
Thomas Hummelsbeck
Dr. Josef Lüke
Dr. Monika Stobrawe
Prof. Dr. Rudolf Voller, Vereinsratsvorsitzender
Ehrenvorsitzende:
Ursula Söhngen
3. Vorstand
Ursula Knoblich, stellvertretende Vorstandsvorsitzende
Elmar Borgmann, Vorstandsvorsitzender
Geistlicher Beirat
Dem Verein steht ein geistlicher Beirat zur Seite, dessen Berufung gemäß can.324, § 2 der Bestätigung durch den Erzbischof von Köln bedarf.
Ihm obliegt insbesondere die spirituelle und theologische Begleitung des Vereins sowie die Beratung des Vorstandes.
Geistlicher Beirat: Dr. Wolfgang Reuter
5. Tätigkeitsbericht
6. Personalstruktur des SKFM Düsseldorf e.V.
- 146 Vollzeitstellen und 186 Teilzeitstellen, das entspricht einem Vollzeitäquivalent von 243,88
- von den Teilzeitkräften haben 9 Personen ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis
- Insgesamt arbeiten beim SKFM Düsseldorf e.V. 332 Personen, davon 290 Frauen und 42 Männer.
- In der Ausbildung befinden sich 21 Personen
7. Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung
8. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Es existieren keine Gesellschaften mit Beteiligungen des SKFM Düsseldorf e.V.
9. Namen von juristischen Personen, deren Zuwendung mehr als zehn Prozent der jährlichen Gesamteinnahmen ausmachen
Beim SKFM Düsseldorf e.V. wird die Zehn-Prozent-Grenze bei städtischen Zuwendungen (40%), Landesmitteln (39%) und kirchlichen Mitteln des Erzbistums Kölns (13%) erreicht bzw. überschritten. 8% seiner Einnahmen generiert der SKFM aus Spenden, Stiftungen u.Ä.
10. Selbstverpflichtung
Darüber hinaus verpflichten sich die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW zu nachfolgenden Standards von Leitungs-, Aufsichts- und Geschäftsführungsstrukturen sowie Entlohnung der Beschäftigten:
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom Vorstand des Vereins vertreten. Die Vereinssatzung regelt, dass die Vertretung durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder erfolgen muss, darunter muss der/die Vorsitzende sein oder der/die stellvertretende Vorsitzende. Die laufenden Geschäfte des Vereins werden von diesem getätigt. Durch die klare Trennung von Leitung und Aufsicht werden beide Funktionen wirksam wahrgenommen und Interessenkonflikte vermieden. Die Aufgaben und Kompetenzen der Leitungs- und Aufsichtsorgane sind in der Satzung und entsprechenden Geschäftsordnungen geregelt.
Der Vereinsrat tritt mindestens viermal im Jahr zusammen und lässt sich vom Vorstand über die inhaltliche und wirtschaftliche Entwicklung des Vereins berichten. Nach Abstimmung mit dem Vereinsrat nimmt der Vorstand die Planung, Akquise / Beschaffung, Durchführung und Kontrolle der Mittelverwendung wahr. Vereinsrat und Vorstand gewährleisten, dass Mittel ausschließlich für die angegebenen Zwecke und die damit verbundenen notwendigen Verwaltungsausgaben eingesetzt werden.Die Verwendung der Mittel folgt den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit.
Die Mitgliederversammlung berät über strategische Ziele und über geschäftspolitische Grundsatzfragen des Vereins, entlastet den Vorstand und tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
Bei den Vergütungen werden die Allgemeinen Vergütungsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) angewandt. Die Bezahlung der Mitarbeiter*innen orientiert sich an der Qualifikation und Verantwortung der jeweiligen Position und bewegt sich im branchenüblichen regionalen Rahmen